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Ahnenforschung Birgit Hüttebräucker

Die Hüttebräuckers Rahmede bei Lüdenscheid

Zur Geschichte des Gutes “Hüttebräuckers Rahmede” das in Lüdenscheid liegt, gibt es einige ältere Erklärungen. Da diese aber längst nicht mehr aktuell sind und in der Richtigkeit bezweifelt werden müssen, folgt an dieser Stelle eine Zusammenfassung von Herrn Thomas Hostert. Herr Hostert befasst sich mit der Geschichte des Kirchspiels Lüdenscheid und hat mir diesen Aufsatz freundlicherweise exklusiv zur Verfügung gestellt.

Thomas Hostert, Wuppertal, Dezember 2003

Die folgende Darstellung zur Geschichte des Guts Hüttebräuckers Rahmede in der Wehberger Bauerschaft des Kirchspiels - der Landgemeinde - Lüdenscheid basiert auf einer Dokumentation, die im Rahmen eines Forschungsprojekts des Verfassers zur Zeit erarbeitet wird. Das Projekt, das die Siedlungsgeschichte des Kirchspiels Lüdenscheid bis ins frühe 19. Jahrhundert zum Gegenstand hat, ist nicht abgeschlossen. Wenn es auch bereits möglich ist, die Dokumentation als Basis für Einzeldarstellungen zu verwenden, so sei doch auf die Vorläufigkeit der Forschungsgebnisse hingewiesen.

Älteste Erwähnung

Das Gut Hüttebräuckers Rahmede ist in den bislang verfügbaren Quellen seit dem Jahr 1633 nachweisbar. Es begegnet zuerst in der ältesten überlieferten Steuerliste des Kirchspiels Lüdenscheid[1]. Darin wird Diederich Huttebroch mit einer Quote von 42 Schilling zur Steuer veranlagt. Die Zuordnung von Belegstellen aus dem 17. Jahrhundert zu dem Anwesen wird durch die Tatsache erschwert, dass in der Brenscheider Bauerschaft desselben Kirchspiels ein Gut mit dem recht ähnlich lautenden Namen Hottebruch lag. Die Steuerliste von 1633 ermöglicht indessen, obwohl der Zusatz Rahmede fehlt, eine Zuordnung, weil sie die Abgabepflichtigen nach Bauerschaften, den untersten Organisationseinheiten der politischen Verwaltung in den ländlichen Gemeinden der südlichen Grafschaft Mark, gruppiert.

Aus der Ersterwähnung 1633 kann keineswegs geschlossen werden, daß das Gut im frühen 17. Jahrhundert als selbständige bäuerliche Wirtschaftseinheit erst entstanden sei. Ältere vorhandene Quellen verwenden für die Güter des Rahmedetals vielfach nur die neutrale Bezeichnung „Rahmede“ und gestatten daher eine Zuordnung nicht.

Lage

Hüttebräuckers Rahmede lag am Oberlauf der Rahmede, einem Bach mit Quellgebiet bei Lüdenscheid, der bei Altena in die Lenne mündet. Heute trägt das Gebiet die Bezeichnung Oberrahmede.

Der bewirtschaftete Liegenschaftsbestand lag gemäß Grundeigentümerliste des Kirchspiels Lüdenscheid von etwa 1837[2] in den Flurbezirken 61 (Wehberg), 64 (Wislade) und 65 (Eggenscheid).

Rechtsstatus

Das Anwesen war bäuerliches Erbgut in der Jurisdiktion des Lüdenscheider Hochgerichts bzw., in dessen Nachfolge, des im Zuge der preußischen Justiz- und Verwaltungsreform 1753 eingerichteten Landgerichts. In dem beim Landgericht geführten, nicht überlieferten Hypothekenbuch (Grundbuch) waren Gutsteile auf Blatt 21 und 22 registriert [3]. Die von Richard Graewe [4] in einer Übersicht zu den Gütern des Kirchspiels Lüdenscheid vorgenommene Klassifizierung als Lehngut geht fehl, zumal der Autor sich selbst widerspricht, wenn er die Hüttebräuckers Rahmede an anderer Stelle richtig als Erbgut bezeichnet. Eine lehnrechtliche Abhängigkeit ist durch Quellen nicht belegbar.

Gutsbezeichnung

In der Literatur ist die Auffassung vertreten worden, daß die Gutsbezeichnung aus der Verhüttung von Erz im Rahmedetal herzuleiten sei. So bei Alfred Diedrich Rahmede [5]: In einem Brock, im umgebrochenen, urbar gemachten Boden des Tals, sei Eisenerz verhüttet worden. Auch der ehemalige Altenaer Burgarchivar Ferdinand Schmidt neigte dieser Auffassung zu [6], und der Lüdenscheider Chronist F. H. Schumacher berichtete schon 1847 von „gewaltigen Schlackenhaufen in der Nähe der Hüttebräuckerrahmede“ [7].

Dennoch muß der auf den ersten Blick als so zwingend anmutende Erklärungsansatz in Zweifel gezogen werden. Nachgerade typisch für das Rahmedetal war die Bildung von Siedlungsbezeichnungen aus einem Familiennamen in Kombination mit der Bezeichnung Rahmede. Gutsnamen wechselten hier auch nachweislich mit Eignern oder gar Pächtern. Als ein Beispiel - von mehreren - mag das benachbart gelegene Gut Selven Rahmede dienen. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts durchgängig unter jenem Namen bekannt (früher Pächter: Selve), nahm es die Bezeichnung Altroggenrahmede an, nachdem ein Altrogge das Anwesen erworben hatte.

Auf verfügbarer Quellenbasis ist eine abschließende Klärung der Entstehung des Namens Hüttebräuckers Rahmede nicht möglich. Dennoch spricht manches dafür, daß die Gutsbezeichnung sich aus dem Familiennamen Hüttebräucker (ältere Form: Hüttebrock) und dem Begriff Rahmede zusammengesetzt hat, also eine jener für das Rahmedetal typischen Namensbildungen darstellt. Im Übrigen schließt diese Deutung nicht aus, dass in der Gegend tatsächlich Eisenerz verhüttet worden ist. Sie schließt auch nicht aus, dass sich der Familienname Hüttebräucker in der beschriebenen Weise ableiten lässt.

Als Familienname begegnet Hüttebräucker im 17. Jahrhundert im übrigen nicht nur im Rahmedetal, sondern auch in der Stadt Lüdenscheid. So erscheint Claeß Hüttebrock in einem Verzeichnis der zur Leistung von Rauchhühnern verpflichteten Städter. Die Liste ist in die Zeit nach 1652 zu datieren [8].

Hüttebräuckers Rahmede im 17. Jahrhundert

Nächst der Ersterwähnung 1633 liegen bislang nur einige wenige Belegstellen vor, die über die Geschichte des Guts im 17. Jahrhundert Auskunft geben. Als wichtigste Quelle wird ein Bericht des Lüdenscheider Kirchspielsrezeptors Jacob Fischer aus dem Jahr 1652 Geltung beanspruchen dürfen [9]. Fischer hat seinen Bericht in fiskalischem Auftrag angefertigt. Es galt festzustellen, in welchem Zustand sich die steuerpflichtigen Güter des Kirchspiels kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg befanden, wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellten, welche Leistungspflichten auf den Anwesen lasteten. Aus diesem Bericht sei die wesentliche Passage im Originalton zitiert: „Huttebrocks Ramede, Erbgut, gibt Herren-Haber 3 F[aß], dem Pastor ein Faß, hat ein Oßmundts-Schmitte im Hove, so von den Erben Scharpen wegen Schuldfurderung genommen, weder aufgebauet, so Eberhardt Cronnenberg jetzo davon possedirt, nebens noch 53 Malters Berges im Falle. Anno 1644, den 22. Februar, geschätzt, item Brm. Keuthanen langst die Falecke anno 1646, den 8. Octobris, für 56 Rt. - Die Osemundts-Schmit under dem Falle ist anfänglich Dirich Selve immittirt, welches Herrn Hogreven Georg Greuther cedirt den 8. May 1638, fort geschätzt und immitirt.“

Zunächst einmal bestätigt Fischers Beschreibung den Status des Anwesens als Erbgut. Auf die weiteren Sachaussagen ist einzugehen. Danach war die Hüttebräuckers Rahmede zur (jährlichen) Leistung von drei Faß sogenannten „Herrenhafers“ verpflichtet. Empfängerin dieser Abgabe war die landesherrliche Rentei in Altena. Ein Faß Hafer war an das Lüdenscheider Pastorat zu liefern, eine Pflicht, die auf dem überwiegenden Teil der Güter des Kirchspiels lastete. Aus dem Bericht geht ergänzend, an anderer Stelle, noch hervor, daß die Lüdenscheider Kirche außer der Naturalabgabe zwei Geldrenten aus dem Gut bezog. Empfänger der einen war der Altar St. Mariae Virginis, die andere stand den Kirchmeistern zu. Die Einkünfte der Marienvikarie dienten der Versorgung des Rektors der Lüdenscheider Lateinschule. Diese Rentenverpflichtung der Hüttebräuckers Rahmede hatte noch etwa 100 Jahre später Bestand [10].

Aufschlussreich sind Fischers Aussagen zu eisengewerblichen Aktivitäten sowohl auf dem Gut selbst, als auch in unmittelbarer Nähe. Im Hofbereich des Guts lag demnach eine Osemundschmiede, die jedoch nebst 53 Malter Berges im Fall wegen einer Verbindlichkeit in fremde Hände geraten war: Scharffe [Scharpe] und Cronenberg waren Lüdenscheider Honoratiorenfamilien, die während des Dreißigjährigen Krieges mehrfach als Kapitalgeber für Güter im Kirchspiel aufgetreten sind und die sich bei Zahlungsunfähigkeit Liegenschaften und Gewerbebetriebe haben übereignen lassen. Auch der Lüdenscheider Bürgermeister Kuithan scheint eine Parzelle „langst der Falecke“ von der Hüttebräuckers Rahmede in Besitz genommen zu haben.

Die Existenz der Osemundschmiede im Hof, die 1652 „weder aufgebauet“ worden war, wird bisher ausschließlich durch Fischers Bericht belegt [11]. - Fischers Ausführungen zur Osemundschmiede unterm Fall lassen einen Bezug zum Gut Hüttebräuckers Rahmede auf den ersten Blick nicht erkennen. An einer anderen Stelle aber berichtet der Rezeptor noch, sie sei von Hermen Huttebrock gebaut worden, „derselbe Dirich Selven etwas schuldig, so in die Schmitte deswegen eingesetzt“. Von Selve gelangte der Betrieb an den Altenaer Hogreven Georg Grüter. Hervorzuheben ist, daß die Familie Hüttebräucker in der Rahmede in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts unternehmerisch im Osemundgewerbe tätig gewesen ist, nicht als abhängig Beschäftigte.

Fischers Bericht zeugt von erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Guts während des Dreißigjährigen Krieges. Deren Ursache dürfte in den häufigen Kontributionsforderungen während der Kriegszeit zu suchen sein. Der Rezeptor bezeichnete das Gut aber nicht, wie er es in vielen anderen Fällen für erforderlich hielt, als verfallen und wirtschaftlich ruiniert.

Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts ist für das Kirchspiel Lüdenscheid eine quellenarme Zeit. Für die Geschichte der Hüttebräuckers Rahmede ist eine Belegstelle von 1674 interessant, nach der das Gut in der Krummenscheider Mark berechtigt war [12], ein umfangreicher genossenschaftlich bewirtschafteter Walddistrikt im Berg oberhalb des Rahmedetals. Zu den beeideten Schärren (Aufsehern) dieser Mark zählte Tigges in der Huttebruchsrahme. Auf die Markenberechtigung wird noch in anderen Zusammenhängen einzugehen sein.

Frühes 18. Jahrhundert

Die Steuerliste des Kirchspiels Lüdenscheid von 1730 registriert unter Hüttebrocks Rahmede zwei Abgabepflichtige mit identischen Steuerquoten und -kontingenten[13]. Es ist die erste verfügbare Quelle, die eine - genau hälftige - Teilung des ursprünglichen Gesamtguts nachweist. Flächenverzeichnisse vor 1730 enthalten zwar ebenfalls Hinweise auf eine Teilung, sind jedoch weniger konkret. So nennt ein märkisches Güterkataster von 1705 [14] Absplisse im Umfang von 60 Maltern (Morgen) [15], bezeichnet diese aber nicht näher. In der Steuerliste von 1726 [16] werden dann die bereits genannten Berge im Fall und ein weiterer Splißteil „zu der Westschlagen“ ausdrücklich als zum Gesamtgut gehörig aufgeführt. Die Berge im Fall, während des Dreißigjährigen Krieges zusammen mit der Osemundschmiede im Hof von der Hüttebräuckers Rahmede getrennt, sind also seither offenbar in fremder Hand geblieben.

 

Hüttebrocks Rahmede (mit den da zu gehorigen Bergen im Fall und Spließen zu der Westschlagen) in der Steuerliste von 1726. Links die Steuerquote (38 Stüber, 9 Deut), rechts das Steuerkontingent.

Unter dem Abspliß „zu der Westschlagen“ wird das spätere Gut Wislade zu verstehen sein. Definitiv belegt ist dies bislang allerdings nicht. Auf die Vorläufigkeit der bislang erarbeiteten Projektergebnisse ist eingangs bereits hingewiesen worden. Wie dem sei: die 1726 gemeinsam registrierten Liegenschaften wurden mit einer Steuerquote, der Bemessungsgrundlage, von 38 St. 9 dt. veranlagt, die beiden Teilgüter aus der Liste von 1730 mit jeweils 19 / 4 ½. Die Quote hat sich bis ins frühe 19. Jahrhundert hinein für eins der Teilgüter nicht, für das andere nur unwesentlich auf 19 / - geändert [17]. Da Wislade in Quellen fiskalischer Provenienz bis 1814 nicht erscheint [18], obwohl eine Steuerbefreiung nicht zur Diskussion steht, mag dies Gut bis dahin noch unter Hüttebräuckers Rahmede mit begriffen worden sein. In anderen Quellengattungen, in Gewerbequellen [19], auch in Personenstandsquellen [20], hat sich die Ortsbezeichnung Wislade deutlich früher durchgesetzt.

Um die Siedlungsstrukturentwicklung im oberen Rahmedetal und auf den angrenzenden Höhen genauer klären zu können, werden zusätzliche Quellen erforderlich sein. Folgende Position mag als Forschungsansatz dienen: Der Liegenschaftsbestand des Guts Hüttebräuckers Rahmede ist, vermutlich im späten 17. oder im frühen 18. Jahrhundert, hälftig geteilt worden. Einer der beiden Gutsteile hat ohne weiteres den Namen Hüttebräuckers Rahmede behalten. Die andere Hälfte des ursprünglichen Gesamtguts ist später erneut geteilt worden, es entstanden das Gut Wislade sowie ein weiteres Teilgut, das den Namen Hüttebräuckers Rahmede ebenfalls beibehalten hat.

Die beiden Steuerpflichtigen von 1730 waren Hans Henrich Winter und Johann Hermann Holthaus. Der Familienname Hüttebräucker begegnet hier wie später in Beziehung zu dem Gut nicht mehr. Während Holthaus als Eigentümer seines Gutsteils nachgewiesen ist, wie die weitere Darstellung zeigen wird, geht die Rechtsbeziehung Winters zu dem von ihm bewirtschafteten Teilgut aus dem vorliegenden Material nicht hervor.

Gutsteil Holthaus

Johann Hermann Holthaus war mit Anna Gertrud Brinker, Witwe Lösenbeck verheiratet und hatte in das Gut Hüttebräuckers Rahmede eingeheiratet. 1754 erbteilten die Eheleute mit ihren zehn Kindern, fünf Kindern aus erster Ehe der Frau und fünf gemeinsamen Kindern [21]. Der Erbvertrag bestimmte die Stiefbrüder Johann Diedrich Lösenbeck und Peter Eberhard Holthaus [22] gemeinschaftlich zu Gutserben; er regelte auf detaillierte Art die Ansprüche der einzelnen Miterben, die Fälligkeiten der Erbquoten sowie Vorbehaltsrechte der Eltern. Aus den Vereinbarungen sei hier zitiert, daß dem Miterben Adolph Wilhelm Lösenbeck zum Brink Rechte an mehreren Parzellen eingeräumt worden sind, nämlich an „einem Örtgen Berges aufm Steine boven dem Wege her, einem Örtgen Landes in der Wischlaen [Wislade] und einem Stücklein Berges auf der Haard“. Um diese Parzellen berichtigt, betrug der Wert des Gutsteils 800 Reichstaler. Johann Diedrich Lösenbeck erhielt auf die an seine Miterben auszuzahlenden Erbquoten „wegen der ihm zugestoßenen Krankheit und Kreutzes“ einen Nachlaß.

Zum Gutsteil gehörten gemäß Hypothekenbuchauszug von 1756 ein Erbbegräbnis auf dem Lüdenscheider Kirchhof, ein Manneskirchensitz in der Kirche „auf der Liberey bei der Orgel“ sowie weiterhin eine Berechtigung in der Krummenscheider Mark (½ Weisung) [23]. Die Markenweisung, gut sechs Malterscheid groß, ist 1775 separat verkauft worden [24].

Miteigner Johann Diedrich Lösenbeck starb, offensichtlich unverheiratet, 1759 [25]. In demselben Jahr übertrugen die Geschwister Lösenbeck und Holthaus ihre Ansprüche auf Peter Eberhard Holthaus, der damit alleiniger Eigentümer des Teilguts in der Hüttebräuckers Rahmede wurde [26]. Holthaus hat sich, vornehmlich um die Erbquoten seiner zahlreichen Geschwister auszahlen zu können, bei dem Reidemeister Spannagel zu Wehberg erheblich verschuldet [27]. Der Reidemeister war zugleich sein Arbeitgeber, denn Holthaus übte, neben der Bewirtschaftung seines Guts, den Beruf eines Osemundschmieds auf dem im Rahmedetal gelegenen „Stabhammer“ der Familie Spannagel aus [28].

Peter Eberhard Holthaus starb am 15.2.1803 [29]. Die Steuerlisten von 1804/06 [30] verzeichnen seine Witwe („Vid. Holthaus“), Anna Maria Gertrud Solmecke vom Gut Solmecke in der Winkhauser Bauerschaft des Kirchspiels Lüdenscheid[31].

Zweiter Gutsteil

Die Geschichte des zweiten Teilguts ist auf bislang verfügbarer Materialbasis nur unvollkommen nachzuvollziehen. Der 1730 erwähnte Hans Henrich Winter ist wahrscheinlich nur Pächter gewesen. Die nächste zur Klärung der Verhältnisse verwendbare Information stammt aus dem Jahr 1768: In einer Erbteilung Spannagel zu Klinkenberg, einer Siedlung, die sich auf dem heute von der Versetalsperre eingenommen Gebiet befand, erhielten die Miterben Johann Diedrich Brüninghaus zu Brüninghausen und Hermann Diedrich Geck zu Iserlohn „1/6tel Theil Hüttebröcker Rahmeder Gutes mit dem Berge im Falle und aller dieser Güter Zubehör, Recht und Gerechtigkeiten“ [32]. Seinen Zwölftel-Anteil veräußerte Geck 1775 ebenfalls an Brüninghaus [33]. Bleibt bis hierhin festzustellen, daß die Eigentumsrechte am zweiten Teilgut in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts stark zersplittert waren. Daraus kann nicht hergeleitet werden, daß das Teilgut selbst, sieht man von der vermuteten Ausgründung der Wislade ab, weiter in mehrere eigenständige Wohn- oder Wirtschaftseinheiten zergliedert worden sei.

Die Steuerliste des Kirchspiels Lüdenscheid von 1780/81 registriert als Eignergemeinschaft, immer noch mit der Quote 19 / 4 ½ [34]: H. Tit. Bercken, Erben Crone[n]berg & Spannagel. Die Erben Spannagel sind aufgrund der vorerwähnten Belegstellen identifizierbar; die Erben Cronenberg mögen immer noch in der Tradition jenes Eberhard Cronenberg gestanden haben, der sich laut Bericht Fischers von 1652 Teile des Guts Hüttebräuckers Rahmede überschreiben ließ. Die Familie Bercken schließlich ist, wie Cronenberg, zum Kreis der in der Stadt Lüdenscheid ansässigen Honoratiorenfamilien zu zählen.

Einen Hinweis darauf, wer die Erben Cronenberg gewesen sein könnten, gibt ein Aufnahmeprotokoll der Berechtigungen in der Krummenscheider Mark kurz vor deren „Privatisierung“ im Jahr 1770 [35]: Neben Holthaus vom ersten Gutsteil und Johann Diedrich Brüninghaus (Erben Spannagel) gehörten ein Rat Voswinckel und eine Witwe Cramer dazu.

Die Eignergemeinschaft, nunmehr bestehend aus dem Landphysicus Dr. Cramer in Altena, der Witwe „Assessorin“ Voswinckel und Peter August Brüninghaus namens seiner Mutter, der Witwe Johann Diedrich Brüninghaus, veräußerte ihre Anteile („jeder 1/3 des halben Hüttebrocks-Rahmeder Guts, wozu noch ein Berg im Falle gehört“) 1802 an Diedrich Wilhelm Fischer [36]. Landphysicus Cramer war es im übrigen, der 1793 das Gut Wislade an Johann Peter Brinker veräußerte [37].

Fischer scheint nicht auf dem Gut gewohnt zu haben. Die Steuerlisten von 1804/06 [38] registrieren mit (N.) Scheve bereits einen neuen Eigner.

Gebäude- und Bevölkerungsstatistiken

Statistiken, die zum Gebäude- und Bevölkerungsstand Auskunft geben, existieren für das Kirchspiel Lüdenscheid in einiger Dichte erst seit dem frühen 19. Jahrhundert. Eine einzige bisher verfügbare ältere Quelle, ein Verzeichnis der in den Bann der Mühlenrahmeder Mühle zwangspflichtigen Eingesessenen aus dem Jahr 1765, unterrichtet über den Hausstand des Osemundschmieds Peter (Eberhard) Holthaus [39]: Ein Mann, eine Frau, ein Verwandter, zwei Söhne, eine Tochter, eine Magd. Eine Person war älter als 60, drei Personen waren jünger als 12 Jahre.

Ein Ortsverzeichnis von 1821 [40] weist für die Hüttebräuckers Rahmede noch lediglich ein Haus nach, die Anzahl der Bewohner wird mit 18 angegeben. Eigner und Pächter teilten sich also bis in diese Zeit offenbar in ein Wohnhaus. Gemäß Ortschaftstabelle von 1839 bestand die Siedlung aus drei Wohnhäusern, zwei landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und einem öffentlichen Gebäude [41]. Die Einwohnerzahl war auf 30 gestiegen.

Das öffentliche Gebäude war die Bauerschaftsschule in der Hüttebräuckers Rahmede, die seit 1736 belegt ist [42].

 

Quellen:

  • [1] Steuerliste des Ksp. Lüdenscheid (1633) [Contribution- u. Schatz-Zettul Kerspels Lüdenscheidt. (Anno 1633, den 4. Augusti).]. In: Süderland, Heimatblatt für den südl. Teil der Grafschaft Mark, 7. Jahrgang 1929 S. 122 ff. Rolf Dieter Kohl, Der Dreißigjährige Krieg im Kirchspiel Lüdenscheid. Eine Kontributions- und Schatzungsliste aus dem Jahre 1633. In: Der Märker, Heimatblatt für den Bereich der ehem. Grafschaft Mark, 40. Jahrgang 1991 S. 40 ff.
  • [2] Wegeeinteilung in der Gemeinde Lüdenscheid. Stadtarchiv Lüdenscheid, Archiv des ehemaligen Amtes Lüdenscheid, A 141 (undatiert). Zur Flureinteilung siehe: Uebersichts Handriss der Burgermeisterei und Steuer Gemeinde Lüdenscheid. Angefertigt den 23ten July bis den 15ten October 1830 (Karte).
  • [3] Erkennbar aus den „Scrinien“, den Belegakten zum Hypothekenbuch. Die Schreinsbücher des Kirchspiels Lüdenscheid im Staatsarchiv Münster. Abschriften und Auszüge von Ferdinand Schmidt, Archivar, Burg Altena. Manuskript, Altena 1937.
  • [4] Richard Graewe, Freie, Freigut, Freistuhl in den ehemaligen Freigrafschaften Hülscheid und Lüdenscheid. Lüdenscheid 1927, S. 116, 182.
  • [5] Alfred Diedrich Rahmede, Geschichte des Rahmedetals. Hg. vom MGV „Union“ Oberrahmede aus Anlaß des 100jährigen Vereinsjubiläums 1967, S. 25 f.
  • [6] Ferd. Schmidt, Das Osemund-Gewerbe im Süderland bis zur Gründung des Altenaer Eisendrahtstapels (1744). Beiträge zur Geschichte und Heimatkunde des märkischen Sauerlandes, Bd. 3. Altena 1949, S. 8, 37 f.
  • [7] F. H. Schumacher, Chronik der Stadt- und Landgemeinde Lüdenscheid. Altena 1847, S. 119.
  • [8] Wilhelm Sauerländer, Geschichte der Stadt Lüdenscheid von den Anfängen bis zum Jahre 1813, Lüdenscheid 1965, S. 363. Zur Datierung siehe dort.
  • [9] Kirchspiel Lüdenscheid im Jahre 1652. In: Süderland, Heimatblatt für den südl. Teil der Grafschaft Mark, 3. Jahrgang 1925 (Bericht des Rezeptors Jacob Fischer von Leifringhausen), S. 115, Nr. 10, sowie S. 75 und S. 183.
  • [10] Wilhelm Sauerländer, Die Lateinschule - Rektoratschule 1465-1858. In: 500 Jahre Höhere Schule in Lüdenscheid. Festschrift des Zeppelin-Gymnasiums. Lüdenscheid 1959, S. 31 ff.
  • [11] Vgl. Diskussion bei Dietrich Woeste, Die Osemundhämmer an der Rahmede. In: Der Reidemeister, Geschichtsblätter für Lüdenscheid Stadt und Land, Nr. 84 1982.
  • [12] E. Dösseler (Hg.), Süderländische Geschichtsquellen und Forschungen. Bd. I, o.O. 1954, S. 111.
  • [13] Steuerliste des Kirchspiels Lüdenscheid 1730. Kreisarchiv des Märkischen Kreises, Altena, Bestand Holtzbrinck, Steuerverzeichnisse.
  • [14] Willy Timm, Kataster der kontribuablen Güter in der Grafschaft Mark 1705, Münster 1980, S. 216 ff.
  • [15] Ein Malter, als Flächenmaß: Einsaatmenge für 1 Morgen. Willy Timm, Maße, Münzen und Gewichte in der Grafschaft Mark. Stadtarchiv Unna, Schriftenreihe zur Geschichte Unnas und der Grafschaft Mark, Heft 1, Unna 1981, S. 9.
  • [16] Steuerliste des Kirchspiels Lüdenscheid 1726. Kreisarchiv des Märkischen Kreises, Altena, Bestand Holtzbrinck, Steuerverzeichnisse.
  • [17] Vgl. z.B. die Steuerverzeichnisse des Kirchspiels Lüdenscheid von 1804/06. Stadtarchiv Lüdenscheid, Archiv des ehemaligen Amtes Lüdenscheid, A 11.
  • [18] Zur Steuerpflicht des Eigners der Wislade, (Johann) Peter Brinker, 1814: Konrad Krägeloh, Lüdenscheid zur Amtszeit des Bürgermeisters Johann Jakob Friedrich Kobbe. Lüdenscheider Geschichtsquellen und Forschungen, Bd. III, Lüdenscheid 1960, S. 185.
  • [19] Siehe z.B. Hans Vollmerhaus, Das Eisengewerbe in den süderländischen ämtern Altena, Iserlohn, Neuenrade und Plettenberg im Jahre 1734. In: Der Märker, Heimatblatt für den Bereich der ehem. Grafschaft Mark, 5. Jahr 1956 S. 200.
  • [20] Vgl. Kirchenbücher ev.-luth. Lüdenscheid-Land.
  • [21] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. I, 9f.
  • [22] Vornamen im Vertragstext: Johann Peter.
  • [23] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. I, 214.
  • [24] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. IV, 681.
  • [25] Der Jahrgang 1759 des Sterberegisters ev.-luth. Lüdenscheid-Land existiert nicht mehr.
  • [26] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. II, 553.
  • [27] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. I, 214 ff. (1756), Bd. VII, 268 (1787, Altschulden und neues Darlehen), Bd. XI, 263 (1803).
  • [28] Ferdinand Schmidt, Das Osemund-Gewerbe im Jahre 1767. In: Süderland, Heimatblatt für den südl. Teil der Grafschaft Mark, 9. Jahrgang 1931 S. 174 ff., 179 ff. Derselbe, Osemund-Gewerbe im Süderland, a.a.O., S. 140 ff.
  • [29] Kirchenbücher ev.-luth. Lüdenscheid-Land.
  • [30] Steuerverzeichnisse des Kirchspiels Lüdenscheid von 1804/06. Stadtarchiv Lüdenscheid, Archiv des ehemaligen Amtes Lüdenscheid, A 11.
  • [31] Zu Erbansprüchen der Eheleute in das Gut Solmecke vgl. Schreinsbücher, a.a.O., Bd. V, 113.
  • [32] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. IV, 372 und Bd. VI, 39.
  • [33] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. VI, 36.
  • [34] Stadtarchiv Lüdenscheid, Archiv des ehemaligen Amtes Lüdenscheid, A 10.
  • [35] Dieter Georg Ellerkmann, Das Markenwesen in den alten Kirchspielen Lüdenscheid und Hülscheid. In: Der Reidemeister, Geschichtsblätter für Lüdenscheid Stadt und Land, Nr. 25 1963. Ellerkmann nennt diese vier Personen als berechtigt wegen eines Hofs in der „Prosecks“ Rahmede, versieht aber den Siedlungsnamen mit einem Fragezeichen. Doch offensichtlich Hüttebräuckers Rahmede.
  • [36] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. XI, 142.
  • [37] Schreinsbücher, a.a.O., Bd. VIII, 252 ff.
  • [38] Steuerverzeichnisse des Kirchspiels Lüdenscheid von 1804/06. Stadtarchiv Lüdenscheid, Archiv des ehemaligen Amtes Lüdenscheid, A 11.
  • [39] Aufnahme derer im Kirchspiel Lüdenscheid vorhandenen zwangspflichtigen Mahlgenossen der Mühlen-Rahmeder Mühle (1765). Abschrift, Nachlaß Schmidt, Archiv des Märkischen Kreises, Altena.
  • [40] Verzeichnis aller einzelnen Dörfer, Höfe und Bauerschaften im Bezirk Lüdenscheid. Stadtarchiv Lüdenscheid, Archiv des ehemaligen Amtes Lüdenscheid, A 15.
  • [41] Johann Georg von Viebahn (Hg.), Ortschafts- und Entfernungs-Tabelle des Regierungs-Bezirks Arnsberg. Arnsberg 1841, S. 23. Zitiert: Walter Hostert, Bildung und Auflösung der Gemeinde Lüdenscheid-Land. In: Der Reidemeister, Geschichtsblätter für Lüdenscheid Stadt und Land, Nr. 65/66 1978, S. 523 ff. Lokale Urschrift: Verzeichnis aller einzelnen Dörfer, Höfe und Bauerschaften im Bezirk Lüdenscheid. Stadtarchiv Lüdenscheid, Archiv des ehemaligen Amtes Lüdenscheid, A 15.
  • [42] Nach dem Sterberegister ev.-luth. Lüdenscheid-Land wurde am 19.1.1736 der Sohn des (nicht näher benannten) Schulmeisters in der Rahmede begraben. Zur Schule vgl. v.a. die Ausführungen Wilhelm Sauerländers: Kirchen- und Schulgeschichte des Stadt und des Kirchspiels Lüdenscheid von den Anfängen bis 1800. Lüdenscheid 1953, S

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